- absoluter Deckungsbeitrag
- für ein bestimmtes Kalkulations- bzw. Bezugsobjekt gebildete Differenz zwischen direkt zurechenbaren Erlösen (⇡ Einzelerlöse) und direkt zurechenbaren Kosten (⇡ Einzelkosten). A.D. machen eine Aussage über die absolute Vorteilhaftigkeit des betreffenden Kalkulations- bzw. Bezugsobjekts.- Beispiel: Wird für einen Kundenauftrag ein positiver Deckungsbeitrag ermittelt, ist dieser prinzipiell anzunehmen, da er den Erfolg des Unternehmens erhöht.- Konkurrieren Kalkulations- bzw. Bezugsobjekte um knappe Kapazitäten (Welcher von mehreren Aufträgen ist anzunehmen?), muss mit relativen Deckungsbeiträgen (⇡ engpassbezogener Deckungsbeitrag) kalkuliert werden.
Lexikon der Economics. 2013.